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   OVG Hamburg, 29.06.2022 - 14 Bf 68/21.PVL   

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OVG Hamburg, 29.06.2022 - 14 Bf 68/21.PVL (https://dejure.org/2022,20476)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29.06.2022 - 14 Bf 68/21.PVL (https://dejure.org/2022,20476)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juni 2022 - 14 Bf 68/21.PVL (https://dejure.org/2022,20476)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Mitbestimmungsbedürftige Maßnahme: alternierende Telearbeit; Hamburg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmungsbedürftigkeit der Ablehnung der Bewilligung eines alternierenden Telearbeitsplatzes

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Hamburg, 25.09.2019 - 8 Bf 60/17

    Regelungsgehalt des PersVG HA 2014 § 88 Abs 1 Nr 22; arbeitsrechtliche Abmahnung

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.06.2022 - 14 Bf 68/21
    Er verweist auf den Beschluss des Fachsenats vom 25. September 2019 (8 Bf 60/17.PVL), wonach eine Maßnahme auf eine Veränderung des bestehenden Zustands abziehen müsse und das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren müssten.

    Dies Auslegung des Rechtsbegriffs "Maßnahme" entspricht der Rechtsprechung des Fachsenats (Beschl. v. 20.12.2019, 8 Bf 60/17.PVL, PersV 2020, 188, juris, mit ausführlicher Begründung; so auch BVerwG, Beschl. v. 24.6. 2014, 6 P 1/14, PersV 2014, 384, juris), an der festgehalten wird.

    Dies widerspricht auch nicht dem Beschluss vom 25. September 2019 (OVG Hamburg, 8 Bf 60/17.PVL, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2018 - 5 A 10062/18

    Ablehnung eines Antrags auf alternierende Telearbeit nicht

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.06.2022 - 14 Bf 68/21
    Die Bewilligung von Telearbeit führt zwar - anders als die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Erholungsurlaub - nicht dazu, dass der jeweils mit der Bewilligung einhergehende Wegfall des Arbeitskraftanteils im Wege der Vertretung von anderen Beschäftigten kompensiert werden muss, andererseits wird die Bewilligung von Telearbeit im Regelfall ebenfalls nicht unerhebliche organisatorische Maßnahmen erfordern, da sich die Möglichkeiten der Kommunikation mit den Beschäftigten in der Dienststelle grundlegend ändern und die Arbeit im Hinblick auf die Möglichkeit, diese von Zuhause aus zu verrichten, in vielen Fällen anders verteilen werden muss (im Ergebnis anders: OVG Koblenz, Beschl. v. 4.4.2018, 5 A 10062/18, PersV 2019, 63, juris Rn. 32).

    Der zu einem anderen Ergebnis kommenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 4.4.2018, 5 A 10062/18, PersV 2019, 63, juris) schließt sich der Fachsenat nicht an.

  • BVerwG, 23.03.1999 - 6 P 10.97

    Nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.06.2022 - 14 Bf 68/21
    Ein abstrakter Feststellungsantrag, von dem auch das Verwaltungsgericht ausgegangen ist, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - auch nach Erledigung des "eigentlichen Streitfalls" - zulässig, wenn die Streitfrage künftige Sachverhalte betrifft, die in ihren Grundzügen dem Sachverhalt des anlassgebenden konkreten Vorgangs entsprechen und im wesentlichen dieselben Rechtsfragen aufwerfen, wobei ein Rechtsschutzbedürfnis für ein vom konkreten Vorgang losgelöstes Begehren nur dann gegeben ist, wenn sich die strittige und entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwischen denselben Verfahrensbeteiligten auch in künftigen vergleichbaren personalvertretungsrechtlichen Verfahren mit einiger - mehr als nur geringfügigen - Wahrscheinlichkeit erneut stellen wird (BVerwG, Beschl. v. 11.7.2017, PL 15 S 565/16, PersV 2017, 463, juris Rn. 20 und vom 23.3.1999, 6 P 10/97, BVerwGE 108, 347, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14

    TV-L; Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Globalantrag;

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.06.2022 - 14 Bf 68/21
    Dies Auslegung des Rechtsbegriffs "Maßnahme" entspricht der Rechtsprechung des Fachsenats (Beschl. v. 20.12.2019, 8 Bf 60/17.PVL, PersV 2020, 188, juris, mit ausführlicher Begründung; so auch BVerwG, Beschl. v. 24.6. 2014, 6 P 1/14, PersV 2014, 384, juris), an der festgehalten wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2017 - PL 15 S 565/16

    Beteiligung des Personalrats; Maßnahme i.S. eines Gesamtkonzepts; dauerhafte

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.06.2022 - 14 Bf 68/21
    Ein abstrakter Feststellungsantrag, von dem auch das Verwaltungsgericht ausgegangen ist, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - auch nach Erledigung des "eigentlichen Streitfalls" - zulässig, wenn die Streitfrage künftige Sachverhalte betrifft, die in ihren Grundzügen dem Sachverhalt des anlassgebenden konkreten Vorgangs entsprechen und im wesentlichen dieselben Rechtsfragen aufwerfen, wobei ein Rechtsschutzbedürfnis für ein vom konkreten Vorgang losgelöstes Begehren nur dann gegeben ist, wenn sich die strittige und entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwischen denselben Verfahrensbeteiligten auch in künftigen vergleichbaren personalvertretungsrechtlichen Verfahren mit einiger - mehr als nur geringfügigen - Wahrscheinlichkeit erneut stellen wird (BVerwG, Beschl. v. 11.7.2017, PL 15 S 565/16, PersV 2017, 463, juris Rn. 20 und vom 23.3.1999, 6 P 10/97, BVerwGE 108, 347, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 20.06.2022 - 5 PB 14.21

    Beschränkung der Beschwerde auf die Feststellung des Bestehens eines

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.06.2022 - 14 Bf 68/21
    Die Gesetzesmaterialien können zwar keine im Gesetz selbst nicht enthaltenen Mitbestimmungstatbestände formulieren, wohl aber können sie bei der Auslegung von Normen unterstützend herangezogen werden (BVerwG, Beschl. v. 20.6.2022, 5 PB 14.21, n.v.).
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